Barrierefreiheit wird Pflicht: Was bedeutet das für Ihre Webseite?
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Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit auf nahezu allen Webseiten im Juni 2025 zur Pflicht – das gilt in bestimmten Fällen auch für die Webseiten von Kirchengemeinden.
Wir geben Ihnen an unserem kostenlosen Informationsevent am 24. April 2025 um 15 Uhr einen Überblick darüber, was Sie für Ihre Webseite beachten müssen, um diese barrierefrei zu gestalten und das BFSG korrekt einzuhalten.
Wenn Sie an besagtem Datum keine Zeit haben, raten wir Ihnen trotzdem dazu, sich zu registrieren, um die Aufzeichnung im Nachgang zu erhalten. Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie sich dann zu dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt anschauen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, ihren Alltag ohne Einschränkungen leben und teilhaben können. Ob technische Geräte, Gebrauchsgegenstände oder öffentliche Verkehrsmittel – auch Menschen mit Behinderung sollen sie „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (§4, BGG) nutzen können. In einer mehr und mehr digitalisierten Welt gilt das insbesondere auch für das Internet – für Webseiten und Social-Media-Angebote. (Quelle: EKD)
Auch unabhängig vom neuen Gesetz ist das Thema Barrierefreiheit für Gemeindewebseiten höchst relevant. Das Angebot Ihrer Gemeinde soll möglichst niemanden ausschließen. Eine barrierefreie Webseite gehört zu einer einladenden Kirche dazu.
Was genau Sie jetzt beachten müssen, um die Anforderungen zu erfüllen, und wie Sie Ihre ChurchDesk Webseite anpassen können, erfahren Sie in diesem Event. Natürlich gibt es auch reichlich Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten. Wir freuen uns auf Sie!
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